BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 16/128
16.Wahlperiode 09.12.97

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Michael Dose (SPD) vom 27.11.97

und Antwort des Senats

Betr.: Verbindung zwischen Moorwerder und Ochsenwerder

In jüngster Zeit wird vor allem von Moorwerder und Wilhelmsburger Bürgern
und Bürgervereinen der Wunsch nach einer Verbindung über die Norderelbe
zwischen Moorwerder und Ochsenwerder geäußert. Diese beiden Stadtteile
gehören seit dem 12. Jahrhundert zu einer Kirchengemeinde, der
Kirchengemeinde in Ochsenwerder. Seit dem Einstellen der Fährverbindung im
Jahre 1962 sind gegenseitige Besuche nur unter Inkaufnahme sehr langer
Umwege (über die Autobahnbrücke der A1 oder die Hamburger Elbbrücken)
möglich. Eine Verbindung zwischen Ochsenwerder und Moorwerder könnte auch
im Interesse vieler Hamburger Ausflügler liegen, da so zwei sehr reizvolle
Naherholungsgebiete miteinander verbunden würden.
Ich frage deshalb den Senat.


Senat:
Moorwerder und Ochsenwerder haben nur eine geringe Bevölkerungszahl, die
zudem nicht an der Norderelbe konzentriert ist. Auch im nahen Umfeld von
Moorwerder und Ochsenwerder bestehen keine zentralen Einrichtungen, die
nennenswerten täglichen Verkehr über die Elbe in diesem Bereich erwarten
lassen. Eine Beschränkung nur auf Fußgängerverkehr und Radfahrerverkehr
würde diesen Verkehr noch weiter verringern. Wegen der großen Entfernungen
ist zu erwarten, daß eine Querungsmöglichkeit zwischen Moorwerder und
Ochsenwerder auch für Fußgänger im Freizeitverkehr nur wenig Bedeutung
erlangen wird.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Wie beurteilt der Senat die Möglichkeiten des Baus einer Fußgänger- und
Radfahrerbrücke über die Norderelbe zwischen Moorwerder und Ochsenwerder?
Mit welchen (grob geschätzten) Kosten muß für den Bau einer derartigen
Brücke gerechnet werden?


Für den Bau einer Fußgänger- und Radfahrerbrücke über die Norderelbe
zwischen Moorwerder und Ochsenwerder wäre mit grob geschätzten Baukosten
von rund 12 bis 15 Millionen DM zu rechnen. Aufgrund des geringen zu
erwartenden Verkehrsaufkommens wird die Realisierung einer derartigen
Brücke nicht ins Auge gefaßt.

2. a) Welche Möglichkeiten sieht der Senat für die Wiederaufnahme einer
Fährverbindung zwischen Ochsenwerder und Moorwerder? Stellt sich diese
Bewertung anders dar für ganzjährige oder auf die Ausflugssaison und für
tägliche oder auf die Wochenenden und Feiertage beschränkte Verbindungen?


Zur Wiederaufnahme einer privaten Fährverbindung zwischen Ochsenwerder und
Moorwerder wird auf die Aussagen zum ggf. zu erwartenden Verkehrsaufkommen
in der Vorbemerkung verwiesen. Es ist davon auszugehen, daß ein etwaiger
Interessent die Betriebszeiten insbesondere an wirtschaftlichen
Gegebenheiten ausrichten wird.

2. b) Kann für eine derartige Fährverbindung vorhandene Infrastruktur
(Anlagestellen und Zufahrten) genutzt werden?


Am östlichen Ufer der Norderelbe ist im Bereich Ochsenwerder keine
Anlegemöglichkeit für eine Fährverbindung vorhanden. Am westlichen Ufer der
Norderelbe sind im Bereich der Stackmeisterei Bunthaus entsprechende
Infrastruktureinrichtungen vorhanden, die sich jedoch auf dem
Betriebsgelände von Strom- und Hafenbau befinden und der Öffentlichkeit
nicht zugänglich sind.

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