Der
Stadtentwicklungsausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 13. Januar 2005
abschließend mit der Drucksache.
Beratungsinhalt Die SPD-Abgeordneten erläuterten eingangs die in der Drucksache
dargestellten Inhalte und Ziele ihres Antrages.
Die GAL-Abgeordneten begrüßten den von der SPD eingebrachten Antrag und waren erfreut im
Memorandum zur Internationalen Bauausstellung 2013 lesen zu können, "dass der
Spreehafen zum Wasserplatz, Bezugs- und Projektionsraum der Insel werde, dass die
Wasserflächen zugänglich gemacht,
die Ufer neu besetzt und gestaltet und für Existenzgründer neue Formen und Hüllen des
Arbeitens, der Freizeit und Gastronomie auf dem Wasser ermöglicht würden". (Sprung
über die Elbe - FORUMIBA 2013 - Hamburg auf dem Weg zur Internationalen Bauausstellung -
14. Dezember 2004 -
http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/stadtentwicklungumwelt/
stadtplanung/iba/start.html)
Auch die CDU-Abgeordneten bewerteten den SPD-Antrag als
positiv. Man sei sich der Qualität des Spreehafens fraktionsübergreifend bewusst. Vor
einer - durchaus attraktiven - Entfernung des Zollzaunes und einer Öffnung des
Spreehafens sei jedoch notwendigerweise die Trassenführung derHafenquerspange sowie die
für den Spreehafen bedeutsame wirtschaftliche Entwicklung im hinteren Freihafen zu
prüfen. Sie machten den Vorschlag, den Antrag bis zur Klärung der vorab genannten Punkte
zu vertagen.Die Senatsvertreter führten aus, dass man sich in der Zielsetzung - Öffnung
des Spreehafens - einig sei, wobei sich die Realisierung schwierig gestalte. Neben den von
den CDU-Abgeordneten genannten Problemen seien zudem zollschutzrechtliche Fragen zu
klären.
Die SPD-Abgeordneten sahen in ihrem Antrag und einer zeitnahen Beschlussfassung durch die
Bürgerschaft einen guten Beitrag, den Senat bei seinem von allen Fraktionen als positiv
empfundenen Vorhaben zu unterstützen. Den Antrag aufgrund von noch von der Verwaltung zu
klärenden Fragen nicht zu beschließen sei unverständlich, da das eine das andere nicht
ausschließe, was die GAL-Abgeordneten ebenfalls so sahen.
Die CDU-Abgeordneten machten nochmals das Angebot, die Beschlussfassung über den Antrag
zu vertagen, bis alle noch offenen Fragen geklärt seien. Sollte die antragstellende
Fraktion auf eine Beschlussfassung in der heutigen Sitzung bestehen, würden sie den
Antrag ablehnen.
Der Senatsvertreter der Behörde für Wirtschaft und Arbeit machte deutlich, dass bei
einer Veränderung der Zollgrenze Lösungen gefunden werden müssten, die mit den
Anforderungen der Hafenplanung - derzeitige Nutzungen sowie mögliche Umstrukturierungen
des mittleren Freihafens - kompatibel seien, was noch geprüft werden müsse.
Die SPD-Abgeordneten zitierten aus dem Memorandum zur Internationalen Bauausstellung 2013,
"dass zusätzliche und aus gesamtstädtischer Perspektive wichtige neue
Infrastrukturprojekte wie die Hafenquerspange in eine Gesamtkonzeption für den Spreehafen
einbezogen werden und Gegenstand
einer umfassenden gestalterischen Kultivierung sein sollten", was nur so verstanden
werden könne, dass die Hafenquerspange in das Konzept des Spreehafens und nicht der
Spreehafen in das Konzept der Hafenquerspange einbezogen werde. Diesbezüglich wollten sie
wissen, ob die Planungen für die Hafenquerspange vorangetrieben würden. Sie betonten
nochmals, dass die bisher von den CDU-Abgeordneten und dem Senat dargestellten Probleme
einer Beschlussfassung ihres Antrages nicht entgegenstünden.
Die Senatsvertreter erklärten, dass die Linienbestimmung der Hafenquerspange als
Bundesfernstraße zur Zeit vom Bund vorgenommen werde und erst darauf aufbauend weitere
Planungen Hamburgs betrieben werden könnten.
Die GAL-Abgeordneten wiesen darauf hin, dass die Hafenquerspange im Bundesverkehrswegeplan
aufgrund des schlechten Kosten-Nutzen-Faktors von 0,48 nur in den "weiteren
Bedarf" und nicht in den "vordringlichen Bedarf" aufgenommen worden
sei.Aufgrund dessen wollten sie wissen, ob kostengünstigere Trassierungen oder
alternative Finanzierungsmodelle geprüft worden seien. Sie baten die in der Drucksache
beantragte Öffnung des Spreehafens unabhängig von den Planungen der Hafenquerspange zu
sehen und stellten die Frage, welche Nutzungen aus dem mittleren Freihafen in den
Spreehafen verlegt werden sollen und ob auch an eine Teilzuschüttung des Spreehafens
gedacht werde.
Die Senatsvertreter stellten richtig, dass für die Aufnahme in den vordringlichen Bedarf
des Bundesverkehrswegeplans nicht allein der Kosten-Nutzen-Faktor entscheidend sei, der
bei der Hafenquerspange im übrigen nicht bei 0,48 sondern über 1 liege.Aufgenommen
worden seien der Ausbau der A 7 und der A 26 sowie der Lückenschluss der A 1 mit einer
Fördersumme von ca. 1 Milliarde Euro, weshalb der finanzielle Spielraum ausgereizt sei.
Dennoch halte der Bund die Hafenquerspange für ein wichtiges zu realisierendes Projekt,
weshalb er diese in den "weiteren Bedarf mit Planungsauftrag" aufgenommen habe
und Hamburg bei den Planungen unterstütze. Der Senatsvertreter der Behörde für
Wirtschaft und Arbeit erläuterte, dass bei der Umstrukturierung des mittleren Freihafens
der Travehafen zugeschüttet würde und nicht mehr als Wasserliegeplatz zur Verfügung
stünde, weshalb dann Liegeplätze
brückengängiger Wasserfahrzeuge in den Spreehafen verlagert werden sollen. Diese Option
müsse in jedem Fall aufrecht erhalten werden.
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