BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 18/1671 18. Wahlperiode
13. 01. 05

Bericht des Stadtentwicklungsausschusses über die Drucksache 18/1092:

Spreehafen: Hamburg eine zweite Alster öffnen! (SPD-Antrag) (s.u.)

Vorsitzender: Jan Quast
Schriftführer: Hans-Detlef Roock

Vorbemerkungen Die Drs. 18/1092 ist dem Stadtentwicklungsausschuss auf Antrag der CDU-Fraktion durch Beschluss der Bürgerschaft vom 10. November 2004 überwiesen worden.

Der Stadtentwicklungsausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 13. Januar 2005 abschließend mit der Drucksache.
Beratungsinhalt Die SPD-Abgeordneten erläuterten eingangs die in der Drucksache dargestellten Inhalte und Ziele ihres Antrages.
Die GAL-Abgeordneten begrüßten den von der SPD eingebrachten Antrag und waren erfreut im Memorandum zur Internationalen Bauausstellung 2013 lesen zu können, "dass der Spreehafen zum Wasserplatz, Bezugs- und Projektionsraum der Insel werde, dass die Wasserflächen zugänglich gemacht,
die Ufer neu besetzt und gestaltet und für Existenzgründer neue Formen und Hüllen des Arbeitens, der Freizeit und Gastronomie auf dem Wasser ermöglicht würden". (Sprung über die Elbe - FORUMIBA 2013 - Hamburg auf dem Weg zur Internationalen Bauausstellung - 14. Dezember 2004 -
http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/stadtentwicklungumwelt/ stadtplanung/iba/start.html)

Auch die CDU-Abgeordneten bewerteten den SPD-Antrag als positiv. Man sei sich der Qualität des Spreehafens fraktionsübergreifend bewusst. Vor einer - durchaus attraktiven - Entfernung des Zollzaunes und einer Öffnung des Spreehafens sei jedoch notwendigerweise die Trassenführung derHafenquerspange sowie die für den Spreehafen bedeutsame wirtschaftliche Entwicklung im hinteren Freihafen zu prüfen. Sie machten den Vorschlag, den Antrag bis zur Klärung der vorab genannten Punkte zu vertagen.Die Senatsvertreter führten aus, dass man sich in der Zielsetzung - Öffnung des Spreehafens - einig sei, wobei sich die Realisierung schwierig gestalte. Neben den von den CDU-Abgeordneten genannten Problemen seien zudem zollschutzrechtliche Fragen zu klären.
Die SPD-Abgeordneten sahen in ihrem Antrag und einer zeitnahen Beschlussfassung durch die Bürgerschaft einen guten Beitrag, den Senat bei seinem von allen Fraktionen als positiv empfundenen Vorhaben zu unterstützen. Den Antrag aufgrund von noch von der Verwaltung zu klärenden Fragen nicht zu beschließen sei unverständlich, da das eine das andere nicht ausschließe, was die GAL-Abgeordneten ebenfalls so sahen.
Die CDU-Abgeordneten machten nochmals das Angebot, die Beschlussfassung über den Antrag zu vertagen, bis alle noch offenen Fragen geklärt seien. Sollte die antragstellende Fraktion auf eine Beschlussfassung in der heutigen Sitzung bestehen, würden sie den Antrag ablehnen.
Der Senatsvertreter der Behörde für Wirtschaft und Arbeit machte deutlich, dass bei einer Veränderung der Zollgrenze Lösungen gefunden werden müssten, die mit den Anforderungen der Hafenplanung - derzeitige Nutzungen sowie mögliche Umstrukturierungen des mittleren Freihafens - kompatibel seien, was noch geprüft werden müsse.
Die SPD-Abgeordneten zitierten aus dem Memorandum zur Internationalen Bauausstellung 2013, "dass zusätzliche und aus gesamtstädtischer Perspektive wichtige neue Infrastrukturprojekte wie die Hafenquerspange in eine Gesamtkonzeption für den Spreehafen einbezogen werden und Gegenstand
einer umfassenden gestalterischen Kultivierung sein sollten", was nur so verstanden werden könne, dass die Hafenquerspange in das Konzept des Spreehafens und nicht der Spreehafen in das Konzept der Hafenquerspange einbezogen werde. Diesbezüglich wollten sie wissen, ob die Planungen für die Hafenquerspange vorangetrieben würden. Sie betonten nochmals, dass die bisher von den CDU-Abgeordneten und dem Senat dargestellten Probleme einer Beschlussfassung ihres Antrages nicht entgegenstünden.
Die Senatsvertreter erklärten, dass die Linienbestimmung der Hafenquerspange als Bundesfernstraße zur Zeit vom Bund vorgenommen werde und erst darauf aufbauend weitere Planungen Hamburgs betrieben werden könnten.
Die GAL-Abgeordneten wiesen darauf hin, dass die Hafenquerspange im Bundesverkehrswegeplan aufgrund des schlechten Kosten-Nutzen-Faktors von 0,48 nur in den "weiteren Bedarf" und nicht in den "vordringlichen Bedarf" aufgenommen worden sei.Aufgrund dessen wollten sie wissen, ob kostengünstigere Trassierungen oder alternative Finanzierungsmodelle geprüft worden seien. Sie baten die in der Drucksache beantragte Öffnung des Spreehafens unabhängig von den Planungen der Hafenquerspange zu sehen und stellten die Frage, welche Nutzungen aus dem mittleren Freihafen in den Spreehafen verlegt werden sollen und ob auch an eine Teilzuschüttung des Spreehafens gedacht werde.
Die Senatsvertreter stellten richtig, dass für die Aufnahme in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans nicht allein der Kosten-Nutzen-Faktor entscheidend sei, der bei der Hafenquerspange im übrigen nicht bei 0,48 sondern über 1 liege.Aufgenommen worden seien der Ausbau der A 7 und der A 26 sowie der Lückenschluss der A 1 mit einer Fördersumme von ca. 1 Milliarde Euro, weshalb der finanzielle Spielraum ausgereizt sei. Dennoch halte der Bund die Hafenquerspange für ein wichtiges zu realisierendes Projekt, weshalb er diese in den "weiteren Bedarf mit Planungsauftrag" aufgenommen habe und Hamburg bei den Planungen unterstütze. Der Senatsvertreter der Behörde für
Wirtschaft und Arbeit erläuterte, dass bei der Umstrukturierung des mittleren Freihafens der Travehafen zugeschüttet würde und nicht mehr als Wasserliegeplatz zur Verfügung stünde, weshalb dann Liegeplätze
brückengängiger Wasserfahrzeuge in den Spreehafen verlagert werden sollen. Diese Option müsse in jedem Fall aufrecht erhalten werden.

Ausschussempfehlung
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mit Mehrheit gegen die Stimmen von SPD und GAL den Antrag aus der Drs. 18/928 abzulehnen sowie von vorstehendem Bericht Kenntnis zu nehmen.
Hans-Detlef Roock, Berichterstatter